Besuchsregelungen
Ab dem 08.04.2023 gilt:
- Je Patient:in – pro Tag – gleichzeitig immer nur 1 Person mit ggf. 1 Kind unter 16 Jahren.
- Besuchsdauer unbegrenzt im Zeitraum zwischen 11:00 und 20:30 Uhr (letzter Einlass 20:00 Uhr).
- Ausnahme für Besucher:innen von Patient:innen der Intensivstation. Besuchszeit hier erst ab 14:00 Uhr. Ein Einlass vor dieser Zeit ist leider NICHT möglich um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nicht zu stören.
- Wegfall der Maskenpflicht*
- Das Zutrittsformular muss nicht mehr ausgefüllt werden
- Eine generelle Testpflicht für Besucher:innen entfällt
* Unsere Hygiene- und Schutzmaßnamen sind weiterhin gültig und einzuhalten. Sowohl in den sensiblen Bereichen der Zentralen Notaufnahme (ZNA), Intensivstation, Weaning und im Bereich der Normalstationen können sich Situationen ergeben, in denen Sie dennoch eine FFP2-Maske tragen müssen. Wir bitten in diesen Situationen um Ihr Verständnis.
Ein Besuchs- und Zutrittsverbot gilt weiterhin für Personen, welche an einer übertragbaren infektiösen Erkrankung (wie z.B. Atemwegserkrankungen oder Magendarminfekten) leidet, darf, wie auch vor der Pandemie, das Klinikum nicht betreten.
Wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Krankenbesuche
Aus der Hausordnung – § 4 Krankenbesuche
Besuche der Patienten sind während der Besuchszeiten möglich, sofern Mitpatienten nicht gestört werden und die Erkrankung des Patienten es zulässt. Außerhalb der vorgegebenen Besuchszeiten können nach Absprache mit dem medizinischen Personal unter Rücksichtnahme auf die Ruhezeiten Ausnahmen zugelassen werden. Ebenso sind Einschränkungen möglich, wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder der Mitpatienten dies erfordert.
Desinfizieren Sie bitte vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers sorgfältig Ihre Hände. Besonders gekennzeichnete Zimmer dürfen nur nach Anmeldung bei der zuständigen Pflegekraft oder Rücksprache mit dem zuständigen Arzt betreten werden.
In einigen Fällen kann es aus hygienischen Gründen notwendig sein, dass Besucher beim Betreten des Patientenzimmers besondere Schutzkleidung tragen müssen. Sollte dies der Fall sein, wird der Umgang damit vom Pflegepersonal erklärt.
Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.
Verwahrlosten Personen, Betrunkenen und Personen, die unter Einfluss anderer Drogen stehen, kann der Zutritt verwehrt werden.
Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.
- Das Mitbringen von Topfpflanzen ist nicht gestattet.